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VERTRETUNG IN GLÄUBIGERAUSSCHÜSSEN

damit Ihre Forderungen bestmöglich erfüllt werden
WANN'S GEBRAUCHT WIRD

 

Sie haben Ihren Kunden beliefert oder ihm Kredit gewährt.

Und nun ist der Kunde insolvent, aus welchen Gründen auch immer...

Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie bleiben Passagier an Bord des insolventen Dampfers und müssen abwarten, was passiert

     

      oder

  • Sie wechseln auf die Brücke und sorgen dafür, dass das Beste für die Gläubigergemeinschaft und damit auch für Sie und Ihre Forderungen herausgeholt wird

Häufig haben unsere Kunden jedoch das Problem, dass sie keine freien Ressourcen mit fundierten insolvenzrechtlichen Kenntnissen haben, um wirkungsvoll in einem Gläubigerausschuß mitwirken zu können.

Hier ist die Lösung: Sie mandatieren UKMC.

WAS WIR TUN

 

UKMC verfügt über ausgewiesene Experten mit insolvenzrechtlichem Sachverstand, die sich mit vollem Engagement in Gläubigerausschüssen einbringen, um dort ein Optimum für die Gläubigergemeinschaft und damit auch Sie zu erzielen.

So müssen Sie keine knappen Ressourcen Ihres Hauses einsetzen und gewährleisten doch die bestmögliche Vertretung Ihrer Gläubigerinteressen.

Durch regelmäßige, aussagekräftige Berichte sind Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand des Geschehens und können Ihre Strategie für das Verfahren bestmöglich ausrichten.

Und das Beste daran ist, dass ein erheblicher Teil der anfallenden Kosten vom insolventen Schuldner selbst getragen wird, denn die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung aus der Masse.

Diese rechnen wir in voller Höhe auf unser Honorar an.

Seien Sie zukünftig ein aktiver Spieler, wenn die Entscheidungen getroffen werden, die über Ihre Forderungen an ein insolventes Unternehmen entscheiden.

Mandatieren Sie einfach die UKMC.

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